betreffend Gesundheitseinrichtungen

Bevor Sie eine Beschwerde bei uns einbringen wollen, möchten wir Sie noch auf unsere Zuständigkeit aufmerksam machen.

Wir sind für alle NÖ Krankenanstalten und Pflege- und Betreuungszentren sowie für sämtliche niedergelassenen Ärzte, die in NÖ tätig sind, zuständig.  (Bei Zahnarztbeschwerden gibt es ein spezielles Beschwerdeverfahren – siehe hier)

Wenn es sich um eine Beschwerde in Hinblick auf eine Einrichtung in einem anderen Bundesland handelt, bitten wir Sie, die Beschwerde bei der dortigen Patientenvertretung einzubringen.

Wir bitten Sie die Beschwerde an uns zu übermitteln und dazu unsere Formulare zu verwenden.

Bitte teilen Sie uns auch mit, ob wir Ihr Schreiben an die betroffene Einrichtung weiterleiten dürfen. Die Weiterleitung der Beschwerde ist deshalb zweckmäßig, da wir zusätzlich zu den Krankenunterlagen eine Stellungnahme einholen. Die betroffene Einrichtung kann nämlich nur dann eine sinnvolle Stellungnahme abgeben, wenn sie über den Grund Ihrer Beschwerde informiert ist. Wir holen danach die Krankengeschichte und die sonstigen zur Überprüfung notwendigen Unterlagen ein.
Die weitere Vorgangsweise erfolgt in Absprache mit Ihnen. Über alle wichtigen Schritte werden Sie von uns informiert.

Ihre Krankengeschichten unterliegen dem Datenschutz. Niemand darf Ihre Krankengeschichten ohne Ihre Zustimmung oder gesetzliche Ermächtigung weitergeben. Für unsere Überprüfung benötigen wir alle Behandlungsunterlagen (sowohl jene der beschwerten Einrichtung, als auch jene von vor- und nachbehandelnden Stellen). Damit wir diese Unterlagen anfordern können, benötigen wir Ihre Vollmacht. Es kann weiters bei unserer Überprüfung notwendig sein, externe Stellen mit Ihrer Angelegenheit zu befassen (z. B.: Sachverständige, Haftpflichtversicherungen, Ärztekammer). Auch dafür benötigen wir eine entsprechende Bevollmächtigung zur Weitergabe Ihrer Daten. Bitte füllen Sie daher zum Beschwerdeformular auch die Vollmacht  aus.

Falls Sie über eine ID Austria verfügen, können Sie auch unser ONLINE-BESCHWERDEFORMULAR incl. Vollmacht verwenden.

Haben sie keine ID Austria, verwenden Sie bitte das nachstehende Formular.
Bitte ausdrucken und unterschreiben, bevor Sie es an uns senden.

 

NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Hypogasse 1, 2. Stock
3100 St. Pölten

 

Dauer der Überprüfung

Die Überprüfungen erfolgen in Ihrem Interesse sorgfältig und genau. Um die Grundlage für eine korrekte Überprüfung zu haben, müssen wir umfassend recherchieren, oft von mehreren Stellen Unterlagen einholen und diese dann fachlich beurteilen lassen.
Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, dass die Überprüfung Zeit erfordert und durchaus mehrere Monate dauern kann.

Zum Schluss noch eine allgemeine Information zur Verjährung:

Ansprüche auf Schadenersatz können bis längstens 3 Jahre gerechnet ab Kenntnis der Patienten vom Schaden und vom Schädiger geltend gemacht werden.
Es ist daher ratsam, falls Sie eine Beschwerde einbringen wollen, diese zügig und rasch einzubringen damit keine Verjährung eintritt. Sobald Ihre Beschwerde bei uns eingebracht ist, sorgen wir dafür, dass keine Verjährung eintreten kann.