Der NÖ Patienten-Entschädigungsfonds
Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Behandlung in einem niederösterreichischen Krankenhaus einen Schaden erleiden, ohne dass eindeutig ein Behandlungsfehler vorliegt, können Sie unter Umständen eine Leistung aus dem NÖ Patienten-Entschädigungsfonds erhalten.
Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft prüft zunächst, ob Ansatzpunkte einer Haftung vorliegen. Für diese erste Prüfung ersuchen wir Sie, Ihr Anliegen mit dem allgemeinen Beschwerdeformular bei uns einzubringen. Wir werden Sie bei einer allfälligen späteren Befassung des Entschädigungsfonds gerne unterstützen.
Download:
Die Tätigkeitsberichte der vergangenen Jahre vom NÖ Patienten-Entschädigungsfonds finden sie hier.


