Neue Beiträge im Mai

Konsumenteninformation und Konsumentenschutz im Gesundheitswesen "Beipacktext auf Mausklick"
Laut gedacht - Der Expertenletter zur Umsetzung der Patientenrechte
"Als Sozialversicherung verfolgen wir das Ziel, die Qualität im Gesundheitswesen zum Nutzen der PatientInnen zu verbessern. Dadurch erwarten wir uns nachhaltig positive Effekte, die auch zu einer Dämpfung der Kostensteigerungen im Gesundheitssystem beitragen werden. Der mündige Mensch ist im Vormarsch, generell und auch im Gesundheitswesen. So ist auch international der Trend sichtbar, dass sich althergebrachte Rollenmodelle wie etwa die paternalistische Umgangsweise des Arztes mit den PatientInnen mit neuen, patientInnenorientierten Vorstellungen, die den Nutzer und Konsumenten im Gesundheitssystem in den Mittelpunkt stellen, vermischen. Stetig wird auch das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen breiter. Dies bedeutet einmal mehr, dass die Menschen verstärkt auf Hilfestellung im Umgang mit Gesundheitsleistungsanbietern sowie auf Information angewiesen sind.
Wenn Sie als Versicherte bzw. PatientInnen sich nun fragen, worin Ihr persönlicher Vorteil und Nutzen aus dem Engagement der Sozialversicherung für Konsumenteninformation und Konsumentenschutz liegt, finden Sie das eine oder andere auf unserer Homepage www.sozialversicherung.at, sowie auf den Homepages der einzelnen Sozialversicherungsträger (Krankenkassen). Ein neues Service dazu ist die Gebrauchsinformation im Internet, also der "Beipacktext auf Mausklick"."
Lesen Sie mehr dazu vom Vorsitzenden des Hauptverbandes der Sozialversicherung Herrn Dr. Erich Laminger.

Die Patientenverfügung als Instrument der Selbstbestimmung
Laut gedacht - Der Expertenletter zur Umsetzung der Patientenrechte
"Seitdem das Bundesgesetz über Patientenverfügungen am 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist, sind eine Vielzahl von einschlägigen Artikeln und Publikationen dazu erschienen. Ich werde allerdings in diesem Beitrag nicht die einzelnen Regelungspunkte des Gesetzes wiedergeben, sondern ich möchte zu dem vordringen, was den innersten Kern der Sache ausmacht.
Für ÄrztInnen, die ein Leben retten könnten, dies aber nicht tun dürfen, weil eine bestimmte Behandlung vom Patienten oder der Patientin abgelehnt wird, kann solch eine Situation sehr herausfordernd sein. Es mögen zum einen rechtliche Unsicherheiten bestehen: Muss ich Konsequenzen fürchten, wenn ich die Behandlung nicht fortsetze? Bohrend kann für den Einzelnen bzw. die Einzelne aber auch die Frage der ethischen Vertretbarkeit sein: Kann ich es mit meinem Gewissen vereinbaren, dass ich den Menschen sterben lasse? Es fällt vielen leichter, so eine Entscheidung zu akzeptieren, wenn diese bei unheilbarer Krankheit im terminalen Stadium getroffen wird. Mehr Widerstand regt sich, wenn ein an sich kerngesunder Mensch in den besten Jahren z.B. nach einem Unfall Behandlungen ablehnt, die sein Leben wahrscheinlich retten könnten oder sogar sicherlich retten würden.
Wenn eine Person einsichts- und urteilsfähig ist, kann sie ihre Grenzen selbständig abstecken - sie muss nicht vor sich selbst geschützt werden. Nicht zulässig ist der Zirkelschluss, dass jemand, der sich "unvernünftig" entscheidet, deshalb nicht einsichts- und urteilfähig ist. Ein solcher Zugang würde den Kern des Selbstbestimmungsrechts aushöhlen und übersieht, worum es dabei eigentlich geht."
Mehr dazu im Expertenletter von Frau Dr. Belinda Jahn die als Juristin in der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft tätig ist.

Ankündigungen
EU - Konsultation Patientensicherheit
Die Kommission hat eine Konsultation betreffend Patientensicherheit gestartet. Die Ergebnisse der Konsultation sollen der Kommission helfen einen Vorschlag zur allgemeinen Patientensicherheit bis Ende 2008 zu verabschieden.
Die Konsultation hat zwei Ziele:
Die Mitgliedsstaaten in ihrem Bemühungen Patienten vor schwerwiegenden Änderungen im Gesundheitssystem zu schützen und entsprechende Richtlinien und Aktionen zur Verbesserung der Patientensicherheit sowie die Qualität der Gesundheitsleistungen zu verbessern, zu unterstützen
Das Vertrauen der EU-Bürger im Bezug auf das Erhalten von umfassender und ausreichender verfügbarer Information auf den Ebenen Sicherheit und verfügbaren Entschädigungen innerhalb des Mitgliedslandes und innerhalb der EU zu stärken.
Der Beitrag sollte bis spätestens 20. Mai 2008 online abgegeben worden sein. Die Beiträge sind nach Beendigung der Konsultation öffentlich zugänglich auf der EK-Homepage.
Den online Fragebogen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/yourvoice/

Fachenquete - NÖ Hilfswerk
Am 14. Mai 2008, von 16.00 bis 19.00 findet im Bildungshaus St.Hippolyt in St.Pölten folgende Veranstaltung statt:
In Berührung kommen - Palliative Care als interdisziplinäre Aufgabe
Anmeldung und Infos: Frau Christine Zeiner, Tel.: 02742/249-1307 oder per Mail
christine.zeiner@noe.hilfswerk.at

Hospizenquete 2008 des Landesverbandse Hospiz NÖ
Am 4. Juni 2008, von 9.00 bis 17.00 veranstaltet der Landesverband Hospiz NÖ eine Enquete zum Thema:
"Die Frage die ich bin - Warum ich, warum jetzt, was wird sein?"
Ort: Landtagssaal in St. Pölten
Anmeldung und weitere Information: http://www.hospiz-noe.at/

Buchempfehlungen
Unter dem Link "Wissenswertes & Tätigkeitsberichte" haben wir für Sie wieder Buchempfehlungen bereitgestellt.

Heimaufenthaltsrecht
Autor.: Mag. Dr. Gudrun Strickmann

Geschenkte Zeit - Von der Kunst älter zu werden
Hrsg.: Dr. Helmut Krätzl

Jahrbuch Gesundheitsrecht 08
Hrsg.: Michael Kierein / Paula Lanske / Sandra Wenda

Näheres zu den Buchempfehlungen finden Sie hier

Nächste Beiträge im Juni 2008
Unsere nächsten Beiträge stellen wir Anfang Juni auf unsere Homepage. Falls sich Ihre E-Mail Adresse geändert hat, oder Sie keine Informationen mehr von uns erhalten wollen, dann ersuchen wir Sie um kurze Rückmeldung.