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Neue Beiträge im
Mai
Konsumenteninformation
und Konsumentenschutz im Gesundheitswesen "Beipacktext auf Mausklick"
Laut gedacht - Der Expertenletter
zur Umsetzung der Patientenrechte
"Als Sozialversicherung verfolgen wir das Ziel, die Qualität
im Gesundheitswesen zum Nutzen der PatientInnen zu verbessern. Dadurch
erwarten wir uns nachhaltig positive Effekte, die auch zu einer
Dämpfung der Kostensteigerungen im Gesundheitssystem beitragen
werden. Der mündige Mensch ist im Vormarsch, generell und auch
im Gesundheitswesen. So ist auch international der Trend sichtbar,
dass sich althergebrachte Rollenmodelle wie etwa die paternalistische
Umgangsweise des Arztes mit den PatientInnen mit neuen, patientInnenorientierten
Vorstellungen, die den Nutzer und Konsumenten im Gesundheitssystem
in den Mittelpunkt stellen, vermischen. Stetig wird auch das Angebot
an Gesundheitsdienstleistungen breiter. Dies bedeutet einmal mehr,
dass die Menschen verstärkt auf Hilfestellung im Umgang mit
Gesundheitsleistungsanbietern sowie auf Information angewiesen sind.
Wenn Sie als Versicherte bzw. PatientInnen sich nun fragen, worin
Ihr persönlicher Vorteil und Nutzen aus dem Engagement der
Sozialversicherung für Konsumenteninformation und Konsumentenschutz
liegt, finden Sie das eine oder andere auf unserer Homepage www.sozialversicherung.at,
sowie auf den Homepages der einzelnen Sozialversicherungsträger
(Krankenkassen). Ein neues Service dazu ist die Gebrauchsinformation
im Internet, also der "Beipacktext auf Mausklick"."
Lesen Sie mehr dazu vom Vorsitzenden des Hauptverbandes der Sozialversicherung
Herrn Dr. Erich Laminger.
Die
Patientenverfügung als Instrument der Selbstbestimmung
Laut gedacht - Der Expertenletter
zur Umsetzung der Patientenrechte
"Seitdem das Bundesgesetz über Patientenverfügungen
am 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist, sind eine Vielzahl von einschlägigen
Artikeln und Publikationen dazu erschienen. Ich werde allerdings
in diesem Beitrag nicht die einzelnen Regelungspunkte des Gesetzes
wiedergeben, sondern ich möchte zu dem vordringen, was den
innersten Kern der Sache ausmacht.
Für ÄrztInnen, die ein Leben retten könnten, dies
aber nicht tun dürfen, weil eine bestimmte Behandlung vom Patienten
oder der Patientin abgelehnt wird, kann solch eine Situation sehr
herausfordernd sein. Es mögen zum einen rechtliche Unsicherheiten
bestehen: Muss ich Konsequenzen fürchten, wenn ich die Behandlung
nicht fortsetze? Bohrend kann für den Einzelnen bzw. die Einzelne
aber auch die Frage der ethischen Vertretbarkeit sein: Kann ich
es mit meinem Gewissen vereinbaren, dass ich den Menschen sterben
lasse? Es fällt vielen leichter, so eine Entscheidung zu akzeptieren,
wenn diese bei unheilbarer Krankheit im terminalen Stadium getroffen
wird. Mehr Widerstand regt sich, wenn ein an sich kerngesunder Mensch
in den besten Jahren z.B. nach einem Unfall Behandlungen ablehnt,
die sein Leben wahrscheinlich retten könnten oder sogar sicherlich
retten würden.
Wenn eine Person einsichts- und urteilsfähig ist, kann sie
ihre Grenzen selbständig abstecken - sie muss nicht vor sich
selbst geschützt werden. Nicht zulässig ist der Zirkelschluss,
dass jemand, der sich "unvernünftig" entscheidet,
deshalb nicht einsichts- und urteilfähig ist. Ein solcher Zugang
würde den Kern des Selbstbestimmungsrechts aushöhlen und
übersieht, worum es dabei eigentlich geht."
Mehr dazu im Expertenletter von Frau Dr. Belinda Jahn die als Juristin
in der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft tätig ist.
Ankündigungen
EU - Konsultation Patientensicherheit
Die Kommission hat eine Konsultation betreffend Patientensicherheit
gestartet. Die Ergebnisse der Konsultation sollen der Kommission
helfen einen Vorschlag zur allgemeinen Patientensicherheit
bis Ende 2008 zu verabschieden.
Die Konsultation hat zwei Ziele:
Die Mitgliedsstaaten in ihrem Bemühungen Patienten vor schwerwiegenden
Änderungen im Gesundheitssystem zu schützen und entsprechende
Richtlinien und Aktionen zur Verbesserung der Patientensicherheit
sowie die Qualität der Gesundheitsleistungen zu verbessern,
zu unterstützen
Das Vertrauen der EU-Bürger im Bezug auf das
Erhalten von umfassender und ausreichender
verfügbarer Information auf den Ebenen Sicherheit
und verfügbaren Entschädigungen innerhalb des Mitgliedslandes
und innerhalb der EU zu stärken.
Der Beitrag sollte bis spätestens 20. Mai 2008 online
abgegeben worden sein. Die Beiträge sind nach Beendigung
der Konsultation öffentlich zugänglich auf der
EK-Homepage.
Den online Fragebogen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/yourvoice/
Fachenquete -
NÖ Hilfswerk
Am 14. Mai 2008, von 16.00 bis 19.00 findet im Bildungshaus
St.Hippolyt in St.Pölten folgende Veranstaltung statt:
In Berührung kommen - Palliative Care als interdisziplinäre
Aufgabe
Anmeldung und Infos: Frau Christine Zeiner, Tel.: 02742/249-1307
oder per Mail
christine.zeiner@noe.hilfswerk.at
Hospizenquete 2008
des Landesverbandse Hospiz NÖ
Am 4. Juni 2008, von 9.00 bis 17.00 veranstaltet der
Landesverband Hospiz NÖ eine Enquete zum Thema:
"Die Frage die ich bin - Warum ich, warum jetzt, was wird
sein?"
Ort: Landtagssaal in St. Pölten
Anmeldung und weitere Information: http://www.hospiz-noe.at/
Buchempfehlungen
Unter dem Link "Wissenswertes & Tätigkeitsberichte" haben wir
für Sie wieder Buchempfehlungen bereitgestellt.
Heimaufenthaltsrecht
Autor.: Mag. Dr. Gudrun Strickmann
Geschenkte Zeit - Von der Kunst älter zu werden
Hrsg.: Dr. Helmut Krätzl
Jahrbuch Gesundheitsrecht 08
Hrsg.: Michael Kierein / Paula Lanske / Sandra Wenda
Näheres zu den Buchempfehlungen finden Sie hier
Nächste Beiträge im Juni 2008
Unsere nächsten Beiträge stellen
wir Anfang Juni auf unsere Homepage. Falls sich Ihre E-Mail Adresse
geändert hat, oder Sie keine Informationen mehr von uns erhalten
wollen, dann ersuchen wir Sie um kurze Rückmeldung.
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