Die Patientenrechte im Überblick

 

 

Die Patientenrechte im Überblick

Über Ihre wichtigsten Rechte als Patient geben wir Ihnen schon an dieser Stelle einen groben Überblick.
Genaue Informationen mit leicht verständlichen und praxisgerechten Erläuterungen finden Sie in unserer
NÖ Edition Patientenrechte.


Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Sie dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung medizinisch behandelt werden.

Sollte bei einer Erkrankung die Möglichkeit bestehen, dass Sie über Ihre Behandlung nicht mehr selbst entscheiden können, können Sie im Vorhinein in einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungsschritte Ihre Ärzte bei Ihnen setzen oder unterlassen sollen.

Sie können Vertrauenspersonen bestimmen, die in allfällige Entscheidungen einbezogen werden müssen.

Auch für Kinder und Jugendliche gibt es spezielle Regelungen für ihre Mitsprache.

Ihr Recht auf Information über

Ihren Gesundheitszustand

alle Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung,

bekannte Risiken und Folgen von Untersuchungen und Behandlungen,

Ihre erforderliche Mitwirkung und Lebensführung für eine erfolgreiche Behandlung,

die Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten.

Ihr Arzt muss Sie so informieren, wie es Ihrem Krankheitszustand, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer momentanen Verfassung entspricht. Er muss auf Ihre Fragen eingehen und seine Aussagen für Sie verständlich formulieren. Kinder und Jugendliche müssen je nach ihrem Entwicklungsstand zusätzlich zu ihren gesetzlichen Vertretern informiert werden.

Weitere Rechte auf

Einsicht in Ihre Krankengeschichte,

eine Abschrift oder Kopie Ihres Krankenaktes,

bestmögliche Schmerztherapie,

Kontakte und Besuche,

seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung,

bestmögliche Wahrung Ihrer Intimsphäre,

eine möglichst kindgerechte Ausstattung der Krankenzimmer,

Rücksichtnahme auf einen allgemein üblichen Lebensrhythmus,

ein Sterben in Würde.