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Die
Patientenrechte im Überblick
Über Ihre wichtigsten
Rechte als Patient geben wir Ihnen schon an dieser Stelle einen groben
Überblick.
Genaue Informationen mit leicht verständlichen und
praxisgerechten Erläuterungen finden Sie in unserer
NÖ
Edition Patientenrechte.
Ihr
Recht auf Selbstbestimmung
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Sie dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung
medizinisch behandelt werden.
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Sollte bei einer Erkrankung die Möglichkeit
bestehen, dass Sie über Ihre Behandlung nicht mehr selbst entscheiden
können, können Sie im Vorhinein in einer Patientenverfügung festlegen,
welche Behandlungsschritte Ihre Ärzte bei Ihnen setzen oder unterlassen
sollen.
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Sie können Vertrauenspersonen bestimmen, die in
allfällige Entscheidungen einbezogen werden müssen.
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Auch für Kinder und Jugendliche gibt es spezielle
Regelungen für ihre Mitsprache.
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Ihr
Recht auf Information über
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Ihren Gesundheitszustand
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alle Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung,
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bekannte Risiken und Folgen von Untersuchungen und
Behandlungen,
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Ihre erforderliche Mitwirkung und Lebensführung für
eine erfolgreiche Behandlung,
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die Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten.
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Ihr Arzt muss Sie so
informieren, wie es Ihrem Krankheitszustand, Ihrer Persönlichkeit und
Ihrer momentanen Verfassung entspricht. Er muss auf Ihre Fragen eingehen
und seine Aussagen für Sie verständlich formulieren. Kinder und
Jugendliche müssen je nach ihrem Entwicklungsstand zusätzlich zu ihren
gesetzlichen Vertretern informiert werden.
Weitere
Rechte auf
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Einsicht in Ihre Krankengeschichte,
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eine Abschrift oder Kopie Ihres Krankenaktes,
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bestmögliche Schmerztherapie,
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Kontakte und Besuche,
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seelsorgerische Betreuung und psychologische
Unterstützung,
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bestmögliche Wahrung Ihrer Intimsphäre,
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eine möglichst kindgerechte Ausstattung der
Krankenzimmer,
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Rücksichtnahme auf
einen allgemein üblichen Lebensrhythmus,
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ein Sterben in Würde.
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