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Am 1. Juni 2006 ist das neue Patientenverfügungs-Gesetz, (PatVG)
in Kraft getreten. Es regelt erstmalig, rechtlich eindeutig und transparent
die Voraussetzungen für die Errichtung einer Patientenverfügung
sowie deren Wirkung und mögliche Inhalte.
Eine Patientenverfügung kann im Vorhinein für solche Situationen
errichtet werden, in denen man als Patient seinen Willen aus gesundheitlichen
Gründen nicht mitteilen kann. Sie ist eine Möglichkeit, das
zentrale Patientenrecht der Selbstbestimmung vorausschauend auszuüben.
Die Patientenverfügung ist eine wichtige Kommunikationsbrücke
für Patienten und ihre Helfer, um als Patient sein Leben selbst zu
bestimmen.
Eine gut aufgebaute Patientenverfügung ermöglicht dem Patienten
Vorsorge und Eigenverantwortung, seinen Helfern entscheidende Informationen
über seinen Willen als Patient.
Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft hat noch weitere Hilfsmittel
zum Erstellen einer Patientenverfügung ausgearbeitet.
Sie stehen Ihnen hier kostenlos, als Download bereit.
Die gesamte Arbeitsmappe können Sie auch kostenlos bestellen.
Artikel über die Patientenverfügung
Hier finden Sie weitere Artikel über den aktuellen
Stand der Bedeutung und Umsetzung von Patientenverfügungen von namhaften
Experten zum Download.
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