Der
NÖ Patientenanwalt ist ein unabhängiges und weisungsfreies Organ des Landes
Niederösterreich zur Umsetzung der Patientenrechte.
Diese Serviceeinrichtung wurde im Jahre 1994 durch das NÖ Krankenanstaltengesetz
und das NÖ Sozialhilfegesetz installiert.
Seit 1. Oktober 1999 hat Dr. Gerald Bachinger diese Funktion inne.