Patientenverfügung (verbindlich/beachtlich) versus Vorsorgevollmacht

Was ist vernünftig(er)? Welcher muss Beachtung geschenkt werden?
„Vor kurzem kam eine rüstige und resolute 75-jährige Dame zu uns. Sie war total verunsichert, weil ihr bei der geplanten Krankenhausaufnahme mitgeteilt wurde, ihre vor sechs Jahren errichtete Patientenverfügung (PV) sei nicht mehr gültig, man müsse diese also nicht beachten…
Gleich vorweg, auch eine beachtliche Patientenverfügung muss beachtet werden,

Bei meinen Vorträgen zur Patientenverfügung werde ich regelmäßig auf die Vorsorgevollmacht angesprochen. Besonders bei gesundheitlichen Entscheidungen (z. B.: Zustimmung zur künstlichen Ernährung, Beatmung etc.) tun sich Angehörige, die zum Vorsorgebevollmächtigten bestellt wurden, oft besonders schwer. Deshalb kann hier eine Kombination von Vorsorgevollmacht und PV sehr hilfreich sein.“

von Martin Kräftner, DGKP
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