Änderung des Patientenverfügungs-Gesetzes

(PatVG-Novelle 2018)
Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde im Herbst 2018 überarbeitet und ist in seiner neuen Fassung seit 16. Jänner 2019 in Österreich in Kraft getreten und somit gültig.

Die wesentlichsten Änderungen sind:

  • Möglichkeit der Speicherung der Verfügungen in ELGA. (Eine Speicherung wird vorausichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein)
  • Verlängerung der Gültigkeitsfrist von Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre. Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr.
  • Eine Errichtung ist künftig auch bei den Erwachsenenschutzvereinen möglich.

Die gesetzlichen Änderungen im Detail finden Sie hier.

Wenn Sie an Ihrer Patientenverfügung nichts verändern möchten und Sie lediglich die formale Erneuerung um weitere acht Jahre machen möchten, können Sie dafür nach wie vor unser Formblatt verwenden.