Das neue Erwachsenenschutzgesetz

Die lange geforderte Reform der Sachwalterschaft soll noch heuer im Parlament beschlossen werden und mit 1. Juli 2018 in Kraft treten. Die künftige Erwachsenenvertretung wird auf insgesamt vier Säulen aufgebaut: Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Damit soll es maßgeschneiderte Möglichkeiten der Vertretung mit mehr Selbstbestimmung geben, aber auch ein Mitspracherecht der Angehörigen gewährleistet werden. Die große Überschrift lautet: „Unterstützen statt entmündigen“.Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums