Die Elektronische Gesundheitsakte ist verfassungskonform!

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist es nicht nur zulässig, bei der Abmeldung von ELGA eine Ausweiskopie zu verlangen, vielmehr ist auch das „System ELGA“ selbst verfassungskonform.
Die nunmehrige Entscheidung ist eine Entscheidung in der Sache selbst und hat damit auch „immunisierende Wirkung“ für die angefochtenen aber nicht aufgehobenen Bestimmungen.

von Sebastian Reimer, Dr. jur.
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