Elga und Haftung

Welche Pflichten treffen Ärzte?
Der Gesetzgeber hat Ende 2012 eine Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) eingeführt, die der Arzt konsultieren kann, um an relevante Gesundheitsdaten des Patienten zu gelangen. Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen knüpfen sich daran? Muss der Arzt in die Elektronische Gesundheitsakte Einsicht nehmen? Kann sich der Arzt auch nach Einführung von ELGA (bloß) auf die Aussagen seines Patienten verlassen? Kann er sich umgekehrt auf die Elektronische Gesundheitsakte verlassen?

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