„Soviel Selbstbestimmung wie möglich.

Soviel Unterstützung wie notwendig.“
Die vier Säulen der Vertretung
Die erste Säule bewegt sich im Rahmen weitest gehender Privatautonomie während die übrigen drei Stufen der Aufsicht und Kontrolle des Pflegschaftsgerichtes unterliegen.

Vorsorgevollmacht – Gut vorgesorgt für Ihre Zukunft
Gewählte Erwachsenenvertretung – Sie entscheiden selbst wer Sie vertritt
Gesetzliche Erwachsenenvertretung – Ein Modell für funktionierende Familienverbände
Gerichtliche Erwachsenvertretung – Wenn es keine Alternativen gibt
von Mag. Anton Steurer, MAS
Mehr darüber in der Rubrik – Erwachsenenvertretung/Vorsorgevollmacht