Sterbehilfe: Ist es Zeit für eine Gesetzesänderung?

„Noch vor gut fünfzehn Jahren konnte man in Österreich von einem breiten moralischen Konsens ausgehen: Der Mensch soll nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen sterben.
Der seither politisch eingeschlagene Weg in Österreich kann in fünf Schritten zusammengefasst werden: Ja zur Patientenautonomie, Ja zur Palliativversorgung, Ja zur Hospizbegleitung – aber ein klares NEIN zum assistierten Suizid und zur Tötung auf Verlangen.

Doch nun sind beim österreichischen Verfassungsgerichtshof gleich vier Verfahren anhängig, in denen argumentiert wird, dass das österreichische Verbot der Mitwirkung am Suizid gegen das Recht auf Privatleben (!) und die Reisefreiheit (!!) verstoße und damit grundrechtswidrig sei.

Die österreichische Rechtslage ist ein hohes Gut. Ebenso wie Geschwindigkeitsbegrenzungen hat auch das Verbot der Sterbe“hilfe“ präventive Schutzfunktion.“

von Dr. Stephanie Merckens
Mehr darüber in der Rubrik – Palliative Care