ELGA Ombudsstelle

Die ELGA-Ombudsstelle unterstützt ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes.

Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen den Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht.

Zu den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:

  • Einsichtnahme in
    • ELGA-Teilnahmestatus
    • e-Medikationsliste
    • ELGA-Protokolle
    • ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde/ELGA-GDA)
  • Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen in Ihre ELGA
  • e-Impfpass
  • Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit ELGA oder e-Impfpass

Kontakt ELGA-Ombudsstelle Standort St. Pölten

Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:oo Uhr
und am Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.

Persönliche Vorsprachen finden nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.

Standortleitung: Dr. Gerald Bachinger
Erstansprechstelle:  Simone Klingenbrunner
Adresse: ELGA Ombudsstelle Standort NÖ
Haus 13
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005-15444
Email: elga-ombudsstelle@noel.gv.at

Aus Datenschutzgründen können per Telefon und E-Mail nur allgemeine Auskünfte erteilt werden, die keinerlei ELGA-Gesundheitsdaten oder sonstige persönliche Daten beinhalten.

Anfragen, für die die Bekanntgabe und Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten oder anderen personenbezogenen Daten notwendig ist, müssen entweder persönlich oder über die vorgesehenen Formulare gestellt werden:

 

 

Infofolder ELGA-Ombudsstelle
14. September 2023

 

 

 

 

 

Weitere Informationen über Elga-Folder, e-Befund, e-Medikation hier:

Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA verfügbar gemacht?

Je nach Region bzw. Bundesland sind einerseits Entlassungsbriefe von Krankenanstalten sowie Labor- und Radiologiebefunde („e-Befunde), und andererseits Informationen über die verschriebenen und abgegebenen Medikamente („e-Medikation“) in ELGA verfügbar.
Wenn Sie Ihre persönliche ELGA einsehen möchten, können Sie das jederzeit selbst mit Ihrer Handysignatur unter https://www.gesundheit.gv.at/elga/inhalt oder über die ELGA-Ombudsstelle postalisch mit dem erforderlichen Formular, samt einer Ausweiskopie (Führerschein, Reisepass, etc. ) durchführen. Persönliche Einsichtnahmen erfolgen derzeit nur nach Terminvereinbarung in unseren Räumlichkeiten.

e-Impfpass

Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE Abmeldung vom elektronischen Impfpass!
Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus, erteilt jedoch keine inhaltlichen bzw. medizinischen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten im e-Impfpass und kann keine Änderungen/Eintragungen/Nachtragungen an/in Ihrem e-Impfpass vornehmen.
Für die Einsichtnahme/den Ausdruck ist das Formular im Original und eine Ausweiskopie (Führerschein, Reisepass, etc.) per Post erforderlich.

Der e-Impfpass ist keine ELGA-Anwendung, es wurde nur die bereits vorhandene Infrastruktur der ELGA verwendet. Der e-Impfpass kann nicht deaktiviert oder gelöscht werden. Ihr e-Impfpass steht Ihnen daher auch dann zur Verfügung, wenn Sie ELGA widersprochen haben.

Ausdrucke des e-Impfpasses können auch in Apotheken, bei niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen oder den Servicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse gemacht werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stelle Ihrer Wahl.
Wenn Sie über eine Handysignatur verfügen, können Sie einen Ausdruck Ihres e-Impfpasses über Ihr ELGA-Portal selbst ausdrucken und/oder abspeichern.

Aktuelles

Grüner Pass/3G-Zertifikate:
Der Grüne Pass/Zertifikate ist/sind eine Anwendung, die Sie in Ihrem Gesundheitsportal über www.gesundheit.gv.at (Einstieg mit Handysignatur) einsehen können.
Ausdrucke der Zertifikate erhalten Sie auch bei den Gemeinden oder Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate).
Für einen Ausdruck über die ELGA-Ombudsstelle benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Ansuchen, in dem jedenfalls Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre SV-Nummer und die Art des gewünschten Zertifikates (Genesungs- oder Impfzertifikat) enthalten sind. Bitte legen Sie auch eine Ausweiskopie (Führerschein, Reisepass, etc.) bei.

Weitere Informationen finden Sie unter FAQ: Grüner Pass (sozialministerium.at) und Grüner Pass | Gesundheitsportal.
Für weiterführende Fragen steht die AGES Hotline, 0800 555 621, zur Verfügung.

„Bestätigung für kostenlose Schnelltests aus der Apotheke
Für den Erhalt einer Bestätigung für die kostenlosen Schnelltests aus der Apotheke wurde für Personen, die ELGA widersprochen haben, eine kostenlose Serviceline eingerichtet. Diese ist werktags (Montag bis Freitag) von 08.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 050 124 44 60 erreichbar. Weiters besteht die Möglichkeit die Bestätigung mittels Online-Formular zu beantragen.
Die ELGA-Ombudsstelle Standort Niederösterreich kann bei der Beantragung NICHT unterstützen.“

An- und Abmeldung sowie Technisches

Für allgemeine Anfragen zu ELGA und/oder e-Impfpass, technische Unterstützung oder die An- und Abmeldung von ELGA, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ELGA-Serviceline der richtige Kontakt:

Telefon: 050 124 4411, werktags von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr
E-Mail: info@elga-serviceline.at

Zuständigkeit

Die Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle werden von den Patientenanwaltschaften in den Bundesländern wahrgenommen. Gleichzeitig mit dem Start von ELGA in einem Bundesland nimmt auch die ELGA-Ombudsstelle dort ihre Arbeit auf.

Zuständig ist die Ombudsstelle jenes Bundeslandes, in dem die ELGA-Teilnehmenden ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Kontaktdaten der einzelnen Standorte der ELGA-Ombudsstelle finden Sie auf gesundheit.gv.at, dem Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs.

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