betreffend Pflegegeldangelegenheiten

Pensions- oder Rentenbezieherinnen und Pensions- oder Rentenbezieher bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt.

Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausfrau oder Kind) und Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.

Bezieherinnen und Bezieher einer Beamtenpension eines Bundeslandes oder einer Gemeinde richten den Pflegegeldantrag an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – BVA-Pensionsservice.

Hier bekommen Sie weitere umfangreiche  Informationen zum Pflegegeld.

Sollten Sie mit Entscheidungen der Sozialversicherung bzgl. Pflegegeld nicht einverstanden sein, können Sie binnen drei Monaten ab Bescheidzustellung Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen.