Patientenverfügung

Für große Verunsicherung sorgen manchmal Situationen oder Lebensabschnitte, in denen man die Fähigkeit zur selbstbestimmten Entscheidung verliert. Als besonders beunruhigend wird dies an der Grenze zwischen Leben und Tod erlebt. Vielen Menschen kann mit den Mitteln der modernen Medizin geholfen werden und unzählige Leben werden dadurch gerettet, nicht jeder oder jede wünscht aber eine Lebensverlängerung um jeden Preis.

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Person eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) im Vorhinein ablehnt. Solch eine Willenserklärung können Personen abgeben, die an einer Krankheit erkrankt sind oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte (konkret genannte) medizinische Behandlungen abgelehnt werden.
Eine Patientenverfügung wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. Solange eine Person jedoch selbstständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen.

Am 1. Juni 2006 ist das neue Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten. Es regelt die Voraussetzungen für die Errichtung einer Patientenverfügung.  Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde im Herbst 2018 (PatVG-Novelle 2018) überarbeitet und ist in seiner neuen Fassung seit 16. Jänner 2019 in Österreich in Kraft getreten.
Die wesentlichsten Änderungen sind:

  • Möglichkeit der Speicherung der Verfügungen in ELGA vorgesehen. (Eine Speicherung ist derzeit aus technischen Gründen noch nicht möglich).
  • Verlängerung der Gültigkeitsfrist von Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre. Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr.
  • Eine Errichtung ist künftig auch bei den Erwachsenenschutzvereinen möglich.

Die gesetzlichen Änderungen im Detail finden Sie hier.

Die kostenlosen Unterlagen zur Erstellung einer Patientenverfügung

Die ARGE der Patientenanwaltschaften hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz Österreich Unterlagen zum Erstellen einer Patientenverfügung herausgebracht. Ein Team von Expertinnen und Experten hat die PatVG-Novelle 2018 zum Anlass für eine gründliche Neubearbeitung genommen und die Unterlagen klarer und übersichtlicher gestaltet.

Im Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen und Formulierungshilfen zum Erstellen Ihrer Patientenverfügung.

Für Menschen mit Lese- und Lernschwierigkeiten sowie Nicht-Deutsch als Erstsprache empfehlen wir den Leicht Lesen – Ratgeber Patienten-Verfügung. Er erfüllt den Qualitäts-Standard von capito und ist TÜV-zertifiziert.

Ratgeber-PV-Leichter-Lesen
28. November 2023

Das Formular zum Erstellen einer Patientenverfügung, welches Sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen können, finden Sie hier.

Formular
2. September 2019

Falls Sie das Formular lieber elektronisch auf dem Computer ausfüllen möchten, finden Sie hier ein eigenes „Online-Formular“. Dieses Formular können Sie mit Hilfe Ihres Computers ausfüllen. Zum Download benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader. Mit diesem Programm können Sie das Formular mittels Computer ausfüllen und ausdrucken aber nicht speichern. Wenn Sie das Formular speichern möchten, brauchen Sie die kostenpflichtige Vollversion von Acrobat.

Online - Formular
2. September 2019

Die Hinweiskarte tragen Sie am besten immer bei Ihnen mit. Mit der Karte können Sie das Gesundheitspersonal informieren, dass Sie eine Patientenverfügung errichtet haben beziehungsweise wo diese hinterlegt ist (etwas bei Ihrer Vertrauensperson).

Hinweiskarte
2. September 2019

Bestellung der Unterlagen

Gerne schicken wir Ihnen die Unterlagen auch kostenlos zu.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir unsere gedruckten Unterlagen zur Patientenverfügung nur an Personen mit Wohnsitz in Niederösterreich versenden können.
An Ordinationen können wir maximal 20 Unterlagen versenden.

Zum Bestellformular

Die Erneuerung einer verbindlichen Patientenverfügung

Wenn Sie an Ihrer Patientenverfügung nichts verändern möchten und Sie lediglich die formale Erneuerung um weitere acht Jahre machen möchten, können Sie dafür  unser Erneuerungsformular verwenden.

Erneuerungsformular
2. September 2019

INFO-Folder – Patientenverfügung

Der Informationsfolder bietet eine kurze Information zur Patientenverfügung inkl. Adresse wo man die Unterlagen zum Erstellen einer Patientenverfügung bestellen kann.
Er ist gedacht zum Auflegen in diversen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Ordinationen etc. Auch kann man diesen bei diversen Veranstaltungen auflegen beziehungsweise verteilen.
Folder können kostenlos heruntergeladen werden.

Folder-PV-PPA-2023
NÖ PPA
28. November 2023

oder mit dem Bestellformular angefordert werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die gedruckten Informationsfolder zur Patientenverfügung nur an Institutionen in Niederösterreich versenden können.

Expertinnen- und Expertenletter zu dieser Thematik

Zahlreiche Expertisen, unter anderem zum Thema Palliative Care, Patientenverfügung, Stellvertretung… finden Sie im Menü Publikationen/Expertenletter.