Bewohnerrechte im Überblick

„Trautes Heim Glück allein“, „Daheim ist Daheim“, mit solchen oder mit ähnlichen Sätzen wird von vielen Menschen umschrieben, wie wichtig es für sie ist, ihr Leben in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Dies gilt ganz besonders für ältere Menschen, die ihre Wurzeln in diesen eigenen vier Wänden oft schon ein Leben lang geschlagen haben.
Für viele ältere Menschen ist es daher ein großes Anliegen, ihren letzten Lebensabschnitt in ihrer gewohnten Umgebung und in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu verbringen. So überrascht es nicht, dass für diese Menschen ein notwendiger Wechsel in ein Pflege- und Betreuungszentrum eine belastende Entscheidung ist. Sie stehen einer (wegen der Pflegebedürftigkeit) notwendigen Aufnahme skeptisch und oft mit vielen Ängsten und Befürchtungen gegenüber.

Die Pflege- und Betreuungszentren in Niederösterreich haben es sich zum Ziel gesetzt,  dieses „Daheim“ so gut wie möglich zu verwirklichen.

Das Niederösterreichische Sozialhilfegesetz und die Niederösterreichische Pflegeheim Verordnung sehen umfassende Regelungen zur Sicherung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern vor.

Ihre Rechte sind:

  • Respektvolle Behandlung und höflichen Umgang
  • Achtung der Privat- und Intimsphäre
  • Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
  • Einsichtnahme in die Dokumentation der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen
  • Namhaftmachung einer Vertrauensperson
  • Rasche und individuelle Behandlung von persönlichen Anliegen und Beschwerden.
  • Konfessionelle Freiheit und seelsorgerische Betreuung
  • Ermöglichung eines Sterbens in Würde, wobei dem Gebot der bestmöglichen Schmerztherapie Rechnung zu tragen ist
  • Sterbebegleitung durch Angehörige oder andere Vertrauenspersonen sowie Ausschluss von Personen vom Kontakt, wenn Sterbende dies wünschen
  • Jederzeitige Besuchsmöglichkeit, Urlaub vom Heim
  • Anpassung der Organisations-, Behandlungs- und Pflegeabläufe an den allgemein üblichen Lebensrhythmus, insbesondere hinsichtlich Essens- und Ruhezeiten
  • Verwendung der eigenen Kleidung
  • Zugang zum Telefon und dessen ungestörte Benutzung
  • Beibehaltung und Förderung der sozialen Außenkontakte
  • Mitwirkungsrecht bei der Freizeitgestaltung

Weitere umfangreiche Informationen zu speziellen Pflegeangeboten  

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