Aufgaben und Zuständigkeit

Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Institution des Landes Niederösterreich zur Umsetzung der PatientInnen- und BewohnerInnenrechte. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für PatientInnen von Gesundheitseinrichtungen, für BewohnerInnen von Langzeitpflegeeinrichtungen sowie deren Vertrauenspersonen und Mitarbeitende dieser Institutionen mit folgenden Aufgaben:

  • Weiterleitung von Lob sowie Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen bzw. Anregungen/Beschwerden betreffend:

– Kliniken
– Einrichtungen der stationären Langzeitpflege
– Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
– Zahnärztinnen und Zahnärzte (in Kooperation mit der Zahnärztlichen Landespatientenschlichtungsstelle)
– Kuranstalten und Rehabilitationszentren
– Rettungswesen
– Ambulatorien und Institute
– Hauskrankenpflege

  • Kostenlose außergerichtliche Vertretung von PatientInnen und BewohnerInnen, wenn der Verdacht auf medizinische oder pflegerische Behandlungsfehler gegeben ist bzw. Missstände vorliegen (ev. Fahrtkosten zu Besprechungen in die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft können nicht übernommen werden)
  • Rechtsberatung in Hinblick auf Fragen zu den Patientenrechten
  • Patientenentschädigungsfonds
  • ELGA-Ombudsstelle

Diese Serviceeinrichtung wurde im Jahre 1994 durch das NÖ Krankenanstaltengesetz und das NÖ Sozialhilfegesetz installiert.
Seit 1. Oktober 1999 hat Dr. Gerald Bachinger die Funktion des niederösterreichischen Patienten- und Pflegeanwalts inne.

Falls Sie diesbezüglich etwas einbringen möchten, finden Sie weiterführende Informationen unter folgendem Link.

Unser Leitbild:

  • Wir sind Sprachrohr für PatientInnen und BewohnerInnen.
  • Wir nehmen Ihre Wahrnehmungen ernst.
  • Wir suchen nach zufriedenstellenden Lösungen und nicht nach Schuldigen.
  • Wir streben eine außergerichtliche Lösung an.
  • Wir geben den Mitarbeitenden lösungsorientierte und praxisnahe Rückmeldungen.
  • Unser Feedback an die Einrichtungen ist ein Beitrag externer Qualitätssicherung.