Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Institution des Landes Niederösterreich zur Umsetzung der PatientInnen- und BewohnerInnenrechte. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für PatientInnen von Gesundheitseinrichtungen, für BewohnerInnen von Langzeitpflegeeinrichtungen sowie deren Vertrauenspersonen und Mitarbeitende dieser Institutionen mit folgenden Aufgaben:
- Weiterleitung von Lob sowie Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen bzw. Anregungen/Beschwerden betreffend:
– Kliniken
– Einrichtungen der stationären Langzeitpflege
– Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
– Zahnärztinnen und Zahnärzte (in Kooperation mit der Zahnärztlichen Landespatientenschlichtungsstelle)
– Kuranstalten und Rehabilitationszentren
– Rettungswesen
– Ambulatorien und Institute
– Hauskrankenpflege
- Kostenlose außergerichtliche Vertretung von PatientInnen und BewohnerInnen, wenn der Verdacht auf medizinische oder pflegerische Behandlungsfehler gegeben ist bzw. Missstände vorliegen (ev. Fahrtkosten zu Besprechungen in die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft können nicht übernommen werden)
- Rechtsberatung in Hinblick auf Fragen zu den Patientenrechten
- Patientenentschädigungsfonds
- ELGA-Ombudsstelle
Diese Serviceeinrichtung wurde im Jahre 1994 durch das NÖ Krankenanstaltengesetz und das NÖ Sozialhilfegesetz installiert.
Seit 1. Oktober 1999 hat Dr. Gerald Bachinger die Funktion des niederösterreichischen Patienten- und Pflegeanwalts inne.
Falls Sie diesbezüglich etwas einbringen möchten, finden Sie weiterführende Informationen unter folgendem Link.
Unser Leitbild:
- Wir sind Sprachrohr für PatientInnen und BewohnerInnen.
- Wir nehmen Ihre Wahrnehmungen ernst.
- Wir suchen nach zufriedenstellenden Lösungen und nicht nach Schuldigen.
- Wir streben eine außergerichtliche Lösung an.
- Wir geben den Mitarbeitenden lösungsorientierte und praxisnahe Rückmeldungen.
- Unser Feedback an die Einrichtungen ist ein Beitrag externer Qualitätssicherung.