betreffend NÖ Patienten-Entschädigungsfonds

Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Behandlung in einem niederösterreichischen Krankenhaus einen Schaden erleiden, ohne dass eindeutig ein Behandlungsfehler vorliegt, können Sie unter Umständen eine Leistung aus dem NÖ Patienten-Entschädigungsfonds erhalten. Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft prüft zunächst, ob Ansatzpunkte einer Haftung vorliegen. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Patienten-Entschädigungsfonds weiter unten. Wenn Sie direkt einen Antrag an den NÖ Patienten-Entschädigungsfonds richten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

 

 

Die Tätigkeitsberichte der vergangenen Jahre vom NÖ Patienten-Entschädigungsfonds finden sie hier.