Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Behandlung in einem niederösterreichischen Krankenhaus einen Schaden erleiden, ohne dass eindeutig ein Behandlungsfehler vorliegt, können Sie unter Umständen eine Leistung aus dem NÖ Patienten-Entschädigungsfonds erhalten. Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft prüft zunächst, ob Ansatzpunkte einer Haftung vorliegen. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Patienten-Entschädigungsfonds weiter unten.
Wenn Sie etwas für den NÖ Patienten- Entschädigungsfonds einbringen möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf außergerichtliche Überprüfung für eine Entschädigung aus dem NÖ Patienten-Entschädigungsfonds sowie die Vollmacht aus und übermitteln uns diese.
Die Tätigkeitsberichte der vergangenen Jahre vom NÖ Patienten-Entschädigungsfonds finden sie hier.