Assistierter Suizid aus Sicht der Patientenanwaltschaft

„Die moralischen, religiösen und weltanschaulichen Aspekte sind divergent bis konträr, auch Meinungsumfragen zeigen kein kontinuierlich einheitliches Bild.
Mag die Unterstützung beim Suizid eines todkranken und leidenden Menschen an dessen Lebensende als ultima ratio ein nachvollziehbarer Entschluss sein, kann genau diese Entscheidungsmöglichkeit einen anderen Menschen in einen Interessenskonflikt zwischen einer selbstbestimmten Entscheidung und einer, letztlich subjektiv wahrgenommen, Erwartungshaltung des Umfeldes bringen.

Zu fordern ist jedenfalls, dass primär bestehende Alternativen, beginnend mit Patientenverfügung, Vorsorgedialog und alle Maßnahmen, die sich unter dem Titel „palliative Betreuung“ zusammenfassen lassen, gefördert und weiterentwickelt werden.
Ein fehlendes oder nicht leistbares Angebot – beispielsweise an Hospizplätzen – wird unweigerlich einen Einfluss auf die Entscheidung betroffener Personen über einen assistierten Suizid haben.“

von Mag. Michael Prunbauer
Mehr darüber in der Rubrik – Palliative Care