Von der Sachwalterschaft zum Erwachsenenschutz

Die umfangreichen Änderungen des 2. Erwachsenenschutzgesetzes
„Das Sachwalterrecht ist in den letzten Jahren vermehrt in Kritik geraten. Schon nach geltendem Recht darf die Sachwalterschaft zwar bloß als letztes Mittel eingesetzt werden, die Praxis sieht jedoch anders aus.

Diese Gründe hat das Bundesministerium für Justiz dazu bewogen eine umfassende Reform des bestehenden Sachwalterrechts vorzunehmen. In Zukunft soll es vier mögliche Arten der Vertretung einer  volljährigen Person geben (vier „Säulen“).“

von Mag. Romana Fritz
Vorsorgevollmacht/Sachwalterschaft