Erwachsenenschutzgesetz

Ende der Sachwalterschaft

Mit der Reform wurde und wird das seit bereits 30 Jahren bestehende System der Sachwalterschaft ersetzt. Der Sachwalter wird zum Erwachsenenvertreter und das Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut:

Durch diese Neuerungen wird es individuelle Möglichkeiten der Vertretung in vier verschiedenen Abstufungen geben.
Wichtig ist, dass die Entscheidungen künftig nicht mehr an betroffenen Personen vorbei gehen.

Für die Gesundheitsberufe, Heime- und andere Betreungseinrichtungen wurden eigens dafür sogenannte Konsenspapiere erstellt.

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